Kabinettsbeschluss zum Solarpaket 1
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 16.08.2023 hat die Bundesregierung das erste von zwei Solarpaketen beschlossen. Das Inkrafttreten ist vsl. für 2024 geplant.
Inhaltlich wurde für den Flächenausbau die Öffnung weiterer Flächentypen für die Nutzung durch Solaranlagen sowie die Förderung für innovative Solaranlagen (Agri-PV, Biodiversitäts-PV, Moor-PV, Floating-PV, Parkplatz-PV) beschlossen. Für Landwirte von benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten soll eine zusätzliche Einnahmequelle durch eine mögliche Förderung dieser Flächen geschaffen werden. Eigene Untersegmente in den Ausschreibungen erhalten Anlagen mit einer effizienten Doppelnutzung. Zustäzlich wird der Naturschutz besonders durch Agri-PV und Biodiversitäts-PV weiter gestärkt. Zur Beschleunigung des Netzanschlusses wird ein „Recht zur Verlegung“ eingeführt; dadurch sollen Eigentümer benachbarter Flächen das Verlegen der Leitungen nicht mehr behindern können.
Bei Gewerbedächern wird die Pflicht zur Direktvermarktung flexibler gestaltet und der Grenzwert für das Anlagenzertifikat auf 270 kW Einspeiseleistung angehoben. Ebenfalls wird die Förderung von Bestandsanlagen auf Gebäuden ermöglicht, sowie von „Repowering“.
Vereinfacht werden auch die Regelungen zur gemeinsamen Nutzung von PV-Anlagen. PV-Strom soll innerhalb eines Gebäudes nach Vorbild einer „gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage“ genutzt werden können. Zusätzlich soll das Mieterstrommodell auch für Gewerbegebäude ermöglicht werden.
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