Schaltanlagen und das SF6 Gas

Der Netzbetreiber als neue Baubehörde? Speichersysteme und das Baurecht

Was in Fachkreisen schon lange diskutiert wurde, wird jetzt konkret: Ab dem 1. Januar 2026 tritt die F-Gas-Verordnung (EU) 517/2014 in Kraft. Die Verordnung hat großen Einfluss auf Mittelspannungsschaltanlagen bis einschließlich 24kV: Diese dürfen nicht mehr in den Betrieb genommen werden, wenn Sie auf dem extrem klimaschädlichen Gas Schwefelhexafluorid (SF₆) basieren und sofern dessen GWP (Global Warming Potential) über 10 liegt. Das gilt auch für Erweiterungen bestehender Anlagen. Besonders betroffen: die Energiebranche – und hier vor allem PV- und Speicherprojekte mit eigenem Netzanschluss. 

Wichtig: Maßgeblich ist nicht der Bestellzeitpunkt der Anlage, sondern deren Inbetriebnahme. Und mit durchschnittlichen Lieferzeiten von etwa 6 Monaten für Schaltanlagen bedeutet das: Wer heute bestellt, muss schon jetzt die Anforderungen der neuen Verordnung erfüllen. 

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wenn der Betreiber nachweisen kann, dass der Bestellzeitpunkt der Schaltanlage vor dem 11.03.2024 stattgefunden hat, gilt das Verbot nicht.  

Was ist SF₆ – und warum ist es ein Problem? 

SF₆ wird seit Jahrzehnten als Isolier- und Löschgas in Schaltanlagen eingesetzt – vor allem wegen seiner hohen technischen Zuverlässigkeit auf kleinem Raum. Doch der Preis ist hoch: Das Treibhauspotenzial von SF₆ ist rund 23.500-mal höher als das von CO₂. Ein einziges Kilogramm wirkt in der Atmosphäre wie 23 Tonnen CO₂ – mit einer Verweildauer von bis zu 3.200 Jahren. 

Was sind die Alternativen? 

Die gute Nachricht: Es gibt SF₆-freie Alternativen, auch wenn diese nicht immer 1:1 ersetzt werden können. Der Markt entwickelt sich schnell – gleichzeitig bestehen Unterschiede bei Platzbedarf, Kosten und Lebensdauer. Ein grober Überblick: 

  • Luftisolierte Schaltanlagen (AIS) – bewährte Technik, aber oft mit größerem Platzbedarf 
  • Gasiolierte Schaltanlagen (GIS) - Gasgemische mit niedrigem GWP (z.B. Fluorketone mit CO₂ oder synthetischer Luft) – technisch ähnlich, aber teils schwerer verfügbar 
  • Feststoffisolierte Systeme (solid insulated) – kompakt, SF₆-frei, aber geringe Marktverfügbarkeit und aktuell (noch) teilweise nicht TAB-konform 

Welcher Anlagentyp zum Projekt passt, hängt vom Anwendungsfall, Netzbetreiber-Vorgaben und Flächenverfügbarkeit ab. 

Fazit: Jetzt ist Planungszeit – und Umdenken gefragt 

Auch wenn das SF₆-Verbot erst 2026 greift, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um PV- und Speicherprojekte umzudenken und SF₆-frei auszulegen. Denn wer heute plant oder bestellt, muss die neuen Regeln bereits berücksichtigen – nicht zuletzt wegen der marktüblichen Lieferzeiten. Unsere Erfahrung zeigt: Viele Ausschreibungen und Projektplanungen berücksichtigen SF₆-freie Lösungen noch nicht vollständig – obwohl sie schon bald Standard sein müssen. 

 

Hinweis: Dieser Artikel gibt unsere Praxiserfahrungen wieder und ersetzt keine rechtliche Beratung. 

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie PV- oder Speicherprojekte sicher und zukunftsfähig planen möchten – wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl geeigneter Schaltanlagenlösungen. 

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