Beratung Repowering & Post EEG-Konzepte ausgeförderter
PV-Anlagen

Ob Instandhaltungskonzept, Refinanzierungsanalyse, Vertragsoptimierungen oder Beratung zum Weiterbetrieb nach Auslaufen der garantierten EEG-Vergütung, wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner zu diesen Themen.

Durch die Einführung des Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG) im Jahre 2000 wurden die Rahmenbedingungen für den stetigen Ausbau von Erneuerbaren Energien in Deutschland maßgeblich geschaffen. Neben einer für die Wirtschaftlichkeit notwendigen fixen Vergütung wurde auch der Vergütungszeitraum von 20 Jahren festgelegt, welcher bis zur aktuellen Novellierung beibehalten wurde. Anfang 2021 hatten demnach schon die ersten EEG-Anlagen die
20-jährige Vergütungszeit hinter sich und sind somit ausgeförderte EEG-Anlagen. Bis Ende 2003 betrug die gesamte installierte
PV-Leistung in Deutschland lediglich 420 MWp, der Zubau allein in 2004 betrug bereits 660 MWp und im Jahr 2010 erreichte der jährliche Zubau an PV-Leistung ein damaliges Höchstniveau mit
7,4 GWp.

Da eine erneute Förderung nach dem Vergütungszeitraum über das EEG ausgeschlossen wird, stellt sich bei vielen Anlagenbetreibern die Frage, welche wirtschaftlichen Möglichkeiten es nach der EEG-Phase gibt. Zudem schlummert in bestehenden PV-Anlagen oft ungenutztes Potenzial. Aufgeschobene Instandsetzungen, versteckte Mängel, alternde Technik gehen auf Kosten der Anlagenperformance und zulasten der Wirtschaftlichkeit. Zusätzlich sind es häufig alte, überteuerte Wartungsverträge, Versicherungen, Direktvermarktungskosten, Finanzierungsverträge oder andere Nebenkosten, welche sich optimieren lassen. Wir erstellen für Sie gerne Konzepte für diese Phase, begleiten Sie bei der Umstrukturierung Ihrer Assets und geben wertvolle Tipps zum geregelten Übergang.

Unsere Leistungen für Sie

  • Verlängerung oder Anpassungen der Pachtverträge & Durchsprache mit den Verpächtern
  • Konzepterstellung von Instandhaltungsmaßnahmen & Begleitung der Maßnahmen
  • Konzepterstellung & Begleitung der Refinanzierung
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